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Donnerstag, 03.09.2009
Qualitätsbericht nach § 137 SGB V für das Berichtsjahr 2008
Der Qualitätsbericht nach § 137 SGB V für das Berichtsjahr 2008 steht ab sofort zum downloaden bereit.
In dem Qualitätsbericht ist der Stand der Qualitätssicherung dargestellt Er soll der Information aller interessierten Personen dienen, den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzt/innen sowie den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten und für Krankenhäuser die Möglichkeit eröffnen, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument darstellen. Der Qualitätsbericht war erstmals für das Jahr 2004 und zuletzt für das Jahr 2006 von den Krankenhäusern zu erstellen und bis 30. November 2007 durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen sowie den Verband der privaten Krankenversicherung im Internet zu veröffentlichen. Da der Qualitätsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist, erfolgt die nächste Veröffentlichung im Jahr 2009 über das Berichtsjahr 2008.
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