Mittwoch, 10.09.2008

Vortrag mit Diskussion: Neues zur Patientenverfügung

Jeder Mensch hat das Recht, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob im Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder weitergeführt werden sollen. Wer seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festlegt, muss er die Gewissheit haben, dass seinem Willen auch dann entsprochen wird, wenn er nicht mehr bei Bewusstsein ist. Viele Menschen sind unsicher, wie eine Patientenverfügung abgefaßt sein muss, damit sie im Ernstfall befolgt wird.

Bereits im Jahr 2003 und nochmals 2005 hat der Bundesgerichtshofs die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen als Ausdruck< des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ausdrücklich bekräftigt. Er hat dem Gesetzgeber eine Regelung empfohlen. Der Bundestag wird voraussichtlich in Kürze ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschieden. Dennoch werden in der Praxis viele Fragen offen bleiben. Es hat sich gezeigt, dass Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Seniorenheime und Gerichte jeweils verschiedene Auffassungen haben, wenn es um die Verbindlichkeit des Patientenwillens am Lebensende geht. In diesem Vortrag mit anschließender Diskussion sollen offene Fragen zur "Patientenverfügung geklärt werden.

Referenten:
Gisbert Bultmann - Rechtsanwalt und Notar
Dr. Thomas Günnewig - Chefarzt Geriatrie/Neurologie am Elisabeth-Krankenhaus

Termin:
25.09.2008 16.00 Uhr

Ort:
VHS, Willy-Brandt-Haus, Herzogswall 17

Entgelt:
frei